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Welche Arbeitgeberleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind steuerfrei?

Damit Familie und Beruf besser vereinbar sind, kann Ihr Arbeitgeber Sie mit Serviceleistungen unterstützen. Folgende Arbeitgeberleistungen sind für Sie steuerfrei, wenn die Leistungen des Arbeitgebers 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen und sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden.

  • Leistungen zur kurzfristigen Betreuung Ihres Kindes oder Pflegekindes, wenn es noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat,
  • Leistungen zur kurzfristigen Betreuung Ihres behinderten Kindes oder Pflegekindes, wenn es wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann,
  • Leistungen zur kurzfristigen Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen.

Die Betreuung muss in allen oben genannten Fällen aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig sein.

Des Weiteren sind Leistungen des Arbeitgebers an ein Unternehmen, das Sie bei der Betreuung Ihres Kindes oder Ihres pflegebedürftigen Angehörigen berät oder Unterstützung durch Betreuungspersonen vermittelt, für Sie steuerfrei.

Gesetzlich geregelt ist dies im Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Nr. 34.