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Kann ich Schulgeld für mein Kind von der Steuer absetzen?

Wenn Sie für Ihr Kind Schulgeld zahlen, dann können Sie unter folgenden Voraussetzungen 30 % davon als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG):

  • Sie bekommen Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder und
  • Die Schule Ihres Kindes ist in freier Trägerschaft oder wird überwiegend privat finanziert.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie jährlich bis zu 5.000 Euro pro Kind absetzen. Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung gehören dabei nicht zum Schulgeld.

Wenn Ihr Kind nicht in Deutschland zur Schule geht, gibt es zusätzliche Voraussetzungen:

  • Die Schule liegt in der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein oder Norwegen,
  • die Schule führt zu einem Abschluss, der anerkannt wird von:
    • von dem zuständigen Landesministerium,
    • von der Kultusministerkonferenz der Länder oder
    • von einer inländischen Zeugnis-Anerkennungsstelle.