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Können Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung Elternzeit nehmen?

Elternzeit können Sie auch als Ärztin oder Arzt in der Weiterbildung nehmen.

Wenn Sie als Ärztin oder Arzt in der Weiterbildung einen befristeten Arbeitsvertrag haben, dann verlängert sich dieser normalerweise um die Zeit, die Sie in Elternzeit waren - allerdings nur, falls Sie damit einverstanden sind. Ihre Elternzeit wird also normalerweise nicht auf Ihre Weiterbildung angerechnet - außer, Sie haben Teilzeit gearbeitet während Ihrer Elternzeit. Mehr zur Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen erfahren Sie unter Kann ich bei einer befristeten Stelle Elternzeit nehmen? Mehr zur Teilzeit in der Elternzeit erfahren Sie unter Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Informationen für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung gibt es bei den Ärztekammern oder den Standesvertretungen.